Nach dem Stephansdom ließ Manner nun auch seine Farbe rechtlich schützen Damit niemand - auch nicht über den Umweg einer ähnlichen Werbelinie - an seinem Erfolg mitnaschen kann, hat sich das Wiener Unternehmen Manner nun "sein" Rosa schützen lassen. Damit ist dem größten Süßwarenproduzent der Alpenrepublik ein "urheberrechtlicher" Coup gelungen. Farben sind nämlich normalerweise nur in der konkreten Erscheinungsform ihrer grafischen Anordnung und der Kombination mit anderen Elementen als Marke schützbar. Rosa zu sein allein, wenn auch noch so markant, reicht also üblicherweise nicht, um vor einer Nachahmung geschützt zu werden. Die gefinkelten Marketingstrategen von Manner fanden aber eine Möglichkeit, nach dem Logo, dem Stephansdom, auch das über die Landesgrenzen hinaus bekannte Rosa "patentieren" zu lassen. Und zwar als "abstrakte Farbmarke", für die eine "überragende Verkehrsgeltung" nachgewiesen werden kann. Auf gut Deutsch: Ein Großteil der Bevölkerung muss bei dem betreffenden Rosa an Mannerschnitten denken. "Weil die Farbe Rosa viel zur Identität des Unternehmens beiträgt, war es uns so wichtig, sie exklusiv für Manner schützen zu lassen", erklärt Otto Wilhelm Riedl, Marketingleiter und Miteigentümer des Unternehmens die Beweggründe für diesen Schritt. Dieser Schutz gilt allerdings nur für Lebensmittel. Verwendet ein Konkurrent das Manner-Rosa in irgendeiner Form, kann das durch die Unterschutzstellung jetzt leichter rechtlich unterbunden werden. - Ulrich Zerbs
Kurier, 13.6.2002